Gemeinde Heiligenroth
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Hin­weise zum Winter­dienst

WinterdienstMit Blick auf den begonnenen Winter möchten wir alle Anwohner und Anlieger darauf hinweisen, dass unser Räumfahrzeug ausreichend Platz benötigt, um Schnee zu räumen und die Straßen zu streuen. Wir haben einige sehr schmale Straßen und Ecken in Heiligenroth, die unter Umständen nicht vollständig geräumt werden können, wenn es geparkte Autos nicht zulassen. Falls es bei der Räumung einer Straße zur Gefährdung parkender Autos kommen könnte, haben unsere Gemeindearbeiter die Anweisung, die entsprechende Straße nicht zu befahren. Das kann zu Unmut bei den Anwohnern führen. Wir bitten daher um Ihre Mithilfe. Bei winterlichen Verhältnissen ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre Fahrzeuge im Hof parken und nicht auf der Straße oder den Gehwegen. So hat das Räumfahrzeug genügend Platz, die Straßen zu befahren. Wir bitten ebenfalls zu bedenken, dass das Räumfahrzeug rutschen und dabei Ihren PKW beschädigen könnte. Generell darf auf Gehwegen nicht geparkt werden.
Die Gemeinde hat in einem Streuplan sichergestellt, dass durch die Gemeinde überall dort geräumt und gestreut wird, wo dies dringend erforderlich ist.
Sicherheitsbelange, Sparsamkeit und Umweltschutz wurden hierbei besonders beachtet. Dabei ist die Reihenfolge des Räumdienstes in drei Dringlichkeitsstufen festgelegt. Bevor Flächen der Dringlichkeitsstufe II bzw. III geräumt oder gestreut werden, ist zu prüfen, ob nicht bei Flächen der Stufe I ein Nachräumen oder Nachstreuen erforderlich ist.
Grundsätzlich besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage eine Räum- und Streupflicht der Fahrbahn nur an verkehrswichtigen und/oder gefährlichen Strecken. Die Gemeinde ist also nicht verpflichtet, alle Straßen in ihrem gesamten Verlauf zu räumen und zu streuen.
Im eigenen Interesse sollten daher gerade in den Wintermonaten alle Fahrzeugführer eine besondere Sorgfalt bei der Wahl ihres Parkplatzes walten lassen und so vorausschauend auf privaten Stellplätzen parken, dass das Räumfahrzeug der Gemeinde die Straßenbereiche auch ohne Schwierigkeiten befahren kann.

Alexander Herbst, Ortsbürgermeister

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Schulstraße 1

56412 Heiligenroth

gemeinde@heiligenroth.de

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